Welche Kreditkarten Gebühren können entstehen?
Bei Kreditkarten verlangen die ausgebenden Banken verschiedene Gebühren. Diese Gebühren fallen unter anderem für die Karte selbst an und für die jeweils durchgeführten Transaktionen. Einige Banken verzichten auch auf einen Teil der Gebühren. So gibt es beispielsweise Banken, die eine Kreditkarte ohne Jahrespreis anbieten. Die einzelnen Kreditkarten Gebühren im Überblick:
Jahrespreis beim Kreditkarteneinsatz
Generelle Gebühr für die Ausgabe der Kreditkarte. Die Bank deckt damit unter anderem die eigenen Kosten für die Kartenprägung und die Zusendung der Rechnungen ab. In Kombination mit einem Girokonto und einem Paketpreis fällt für eine Kreditkarte bei einigen Banken keine extra Jahresgebühr an. Das gilt meistens auch bei vielen Angeboten von 0-Euro-Girokonten. Gibt die Bank neben der Hauptkarte für den Kontoinhaber noch Zusatzkarten aus, ist der Jahrespreis der Zusatzkarte meistens niedriger. Oft wird hier nur die Hälfte des Hauptkarten-Jahrespreises verlangt.
Transaktionsgebühren bei der Kreditkarte
Seit der Einführung der Gemeinschaftswährung Euro in den meisten europäischen Ländern ist das Auslandseinsatzentgelt entfallen. Dieser Kostenvorteil gilt auch in einigen europäischen Staaten, die den Euro noch nicht haben, zum Beispiel in der Schweiz oder in Schweden. In Ländern wie Polen oder Tschechien rechnen viele Händler Kreditkartenzahlungen bereits in der Euro-Währung ab. Dadurch können Touristen in diesen Ländern auch das Auslandseinsatzentgelt einsparen.
In allen außereuropäischen Staaten, beispielsweise in den USA, fällt dagegen das Auslandseinsatzentgelt an. Je nach Kartenanbieter liegt diese Gebühr zwischen 1 und 2 Prozent des Euro-Umrechungsbetrages. Beträgt der Umrechungswert einer Kartenzahlung in den USA beispielsweise 100 Euro, fällt ein Auslandseinsatzentgelt in Höhe von 1 Euro an. Die Gebühr wird, wie alle anderen Gebühren, in der monatlichen Kreditkartenabrechnung ausgewiesen.
Auch bei der Bargeldabhebung entstehen Gebühren
Neben der Kartenzahlung in Geschäften können Inhaber mit ihrer Kreditkarte auch Geld an Automaten abheben. Hierfür fällt in der Regel die Barabhebungsgebühr an. Diese Kreditkartengebühr wird prozentual vom Abhebebetrag berechnet und kann zwischen 2 und 4 Prozent liegen. Meistens wird eine Mindestgebühr erhoben. Deutlich wird das am folgenden Beispiel. Verlangt eine Kreditkartenbank für eine Bargeldabhebung eine Gebühr von 3,5 Prozent, mindestens ab 5 Euro und hebt der Karteninhaber 300 Euro ab, fällt eine Gebühr von 10,50 Euro an. Hebt der Inhaber nur 100 Euro am Automaten ab liegen die 3,5 Prozent unter der Mindestgebühr. Somit wird auf jeden Fall die Mindestgebühr berechnet – in Höhe von 5 Euro.
Weitere Kreditkartengebühren
Auch für Sonderleistungen erheben die Kreditkartenbanken Gebühren. Muss beispielsweise vor Ablauf des Gültigkeitsdatums eine Ersatzkarte ausgestellt werden, ist eine Ersatzkartengebühr zu bezahlen. Diese variiert von Bank zu Bank. Auch das Nacherstellen von Rechnungen oder die Buchung einer Rücklastschrift ist in der Regel bei vielen Kreditkartenanbietern gebührenpflichtig.
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