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Kreditkarte kündigen – So funktioniert`s

Kündigung der KreditkarteDie Angebote auf dem Kreditkartenmarkt ändern sich fortlaufend. So kann es durchaus sinnvoll sein, die bestehende Kreditkarte zu kündigen, um sodann ein günstigeres oder leistungsstärkeres Angebot in Anspruch zu nehmen. Wer beispielweise eine Premium-Kreditkarte besitzt, die umfassenden Leistungen aber gar nicht nutzt, kann auf die teuren Jahresgebühren gut und gerne verzichten und stattdessen eine günstigere oder gebührenfreie Variante wählen. In einigen Fällen lohnt sich auch der Umstieg von einer klassischen Kreditkarte auf eine Prepaid-Kreditkarte: Wer nur noch auf Guthabenbasis über die Kreditkarte verfügen kann, behält besser den finanziellen Überblick und läuft nicht Gefahr, sich zu überschulden.

Kündigung der Kreditkarte: Am besten per Einschreiben

Die Kündigung der Kreditkarte erfolgt schriftlich. Eine bestimmte Form muss dabei nicht eingehalten werden – es genügt, die wichtigsten Kundendaten und die Absenderanschrift darauf zu vermerken sowie die Kündigung zu formulieren. Wichtig ist es allerdings, die Kündigung richtig zu adressieren: Wurde die Kreditkarte direkt von einer Kreditkartengesellschaft bezogen, so muss die Kündigung an ebendiese erfolgen. Andernfalls ist die Kündigung an das jeweilige Partnerunternehmen zu richten, das die Kreditkarte herausgegeben hat.

Antragsort = Kündigungsort

Wer die Kreditkarte bei einer Bank beantragt hat, kann für die Kündigung auch direkt an den Schalter gehen. Die Bank hält das passende Formular bereit, das dann nur noch unterschrieben werden muss. Wer das Kündigungsschreiben selbst aufsetzt und per Post übermittelt, sollte dieses sicherheitshalber per Einschreiben versenden – dann kann nachgewiesen werden, dass die Kündigung auch wirklich beim Empfänger angekommen ist.

Oftmals bestehen Kündigungsfristen

Eine Kreditkarte lässt sich unkompliziert kündigen. Allerdings ist in den meisten Fällen eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten. Das bedeutet, dass die Kündigung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt wirksam wird, und erst dann Leistungsansprüche und Gebühren entfallen. Welche Kündigungsfristen bestehen, ist von Kreditkartenanbieter zu Kreditkartenanbieter unterschiedlich geregelt. Sie können in den Vertragsbedingungen nachgelesen werden.

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