Was ist die PIN (Personal Identification Number)?
Die PIN ist meistens eine Kombination aus vier Ziffern und wird von den Herausgebern der Kreditkarten dem Inhaber der Kreditkarte oder dem Inhaber der Debitkarte oder auch dem Inhaber der Partner Kreditkarte mitgeteilt. Diese Nummer wird nur einmalig vergeben und ist immer nur einer ganz bestimmten Kreditkarte, Partnerkarte oder Kreditkarte zugeordnet. Aus Sicherheitsgründen wird die PIN grundsätzlich mit separater Post zugestellt. Niemals werden Karten und PIN in einem gemeinsamen Brief versandt. Denn die PIN, bei uns auch unter dem Begriff “Geheimzahl” bekannt, dient dazu, beim Bezahlen oder beim Abheben von Bargeld am Geldautomaten, zu prüfen, ob derjenige, der mit dieser Karte bezahlen will, auch berechtigt ist, mit der jeweiligen Karte zu bezahlen oder Geld abzuheben.
Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit der PIN
Wie schon im ersten Abschnitt ausgeführt, werden Karte und die Mitteilung über die PIN mit getrennten Briefen versandt. Dies geschieht deshalb, um zu vermeiden, dass PIN und Kreditkarte gleichzeitig in unrechte Hände gelangen können. Vorstellbar wäre es, dass irgendjemand den Brie mit der Karte abfängt. Mit der Karte kann er nur dann etwas anfangen, wenn er die auf der Karte zu leistende Unterschrift fälscht und mit dieser gefälschten Unterschrift Zahlungen leistet. Wird aber von der Akzeptanzstelle die Eingabe der PIN verlangt, muss der unrechtmäßige Besitzer der Karte die Segel streichen, denn er kennt ja die PIN nicht, weil diese sich in einem anderen Brief befand. Natürlich ist auch der umgekehrte Fall vorstellbar nämlich, dass jemand den Brief mit der PIN abfängt. Mit der PIN allein kann er weder bezahlen noch Geld abheben. Die PIN ist ohne die dazugehörige Karte wertlos. Deswegen muss man sich seine PIN schnellstmöglich im Gedächtnis einprägen.
Immer wieder weisen die Kartenherausgeber darauf hin, dass man Kreditkarte und PIN niemals an der gleichen Stelle aufbewahren soll. Bewahrt man in seinem Geldbeutel die Karte auf und führt in diesem Geldbeutel auch noch die Mitteilung der PIN mit sich, macht man es jedem Finder des evtl. verlorenen Geldbeutels und jedem Dieb sehr leicht, an den nächsten Geldautomaten zu gehen und Geld abzuheben. Wird ein solches Verhalten nachgewiesen, spricht man von grob fahrlässigem Verhalten und als Karteninhaber haftet man für jeden Schaden, der aus diesem Verhalten entstanden ist.
Betrug mit der PIN von Kreditkarten
Immer wieder gibt es Berichte darüber, wie raffinierte Diebe versuchen die PIN auszuspähen. So sollen bereits mehrere Geldautomaten so manipuliert worden sein, dass die Eingabe der PIN aufgezeichnet worden ist. Mit dieser so ergaunerten PIN und entsprechenden gefälschten Karten wurden danach von diesen Dieben die Konten abgeräumt. Mittlerweile haben die Banken entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen. So werden die Eingabefelder für die PIN durch eine Art flexiblem Dach geschützt, so dass nicht mehr beobachtet werden kann, welche Ziffern eingegeben werden. Außerdem haben manche Banken Überwachungskameras aufgestellt, um beobachten zu können, wer Geld mit der Karte am Automaten abhebt.
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