Was ist eine Partner Kreditkarte?
Eine Partner Kreditkarte ist eine zweite Kreditkarte, die einer weiteren Person im Rahmen eines einzigen Kreditkartenvertrages zur Verfügung gestellt wird. Der Begriff Partner ist in diesem Sinne sehr weit auszulegen. Partner in diesem Sinne können sein, der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, der Lebensgefährte, das Kind, der Geschäftspartner oder auch ein Mitarbeiter. Letzteres kommt bei Firmenkreditkarten häufiger vor, wenn der Mitarbeiter im Außendienst viel reisen muss und bei ihm ständig Kosten für Hotels usw. anfallen. Dem Inhaber der Partner Kreditkarte stehen die gleichen Rechte zu wie dem Inhaber selbst.
Vorteile der Partner Kreditkarte
Die Vorteile der Partner Kreditkarte bestehen vor allen Dingen darin, dass jeder Inhaber einer solchen Karte unabhängig vom anderen seine Einkäufe tätigen kann. Bei einer Partner Kreditkarte als Firmenkreditkarte wird die Spesenabrechnung in der Buchhaltung sehr vereinfacht. Denn die Monatsabrechnungen der Kreditkartenunternehmen listen alle mit der Partner Kreditkarte getätigten Umsätze einzeln auf. So ist es möglich die Ausgaben genau den jeweiligen Buchungskonten zuzuweisen. Auch ist das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sammeln und Aufbewahren von Belegen einfacher. Die Abrechnungen zum Beispiel zeigen auf, wann an welcher Tankstelle welcher Betrag für welchen Zweck bezahlt worden ist. Außerdem muss dem Außendienstmitarbeiter kein Bargeld mitgegeben werden und der Mitarbeiter muss nicht in Vorleistung gehen. Die Partner Kredit Karte hat die gleichen Sicherheitsmerkmale wie die Hauptkarte. Bei Verlust und rechtzeitiger Verlustmeldung ist die Haftung – ausgenommen grobe Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Lediglich für den Zeitraum bis zu Verlustmeldung ist ein geringes Risiko – im Regelfall ca. 50 bis 150 Euro zu tragen.
Nachteile der Partner Kreditkarte
Die Nachteile der Partner Kreditkarte liegen auf der Seite des Inhabers der Hauptkarte. Denn er haftet für die Bezahlung aller mit der Kreditkarte getätigten Umsätze persönlich und auch für diejenigen, die mit der Partner Kreditkarte getätigt worden sind. Angenommen der Inhaber der Partnerkarte hat weniger gute Absichten und reizt den Verfügungsrahmen aus und verschwindet dann auf “Nimmerwiedersehen”, so muss der Inhaber der Hauptkarte für diese Zahlungen einstehen. Tut er es nicht, wird das Kartenunternehmen mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Klage gegen den Inhaber der Hauptkarte vorgehen. Vermutlich wird das Kreditkartenunternehmen einen etwaigen Rechtsstreit gegen den Inhaber der Hauptkarte gewinnen und kann dann mit Vollstreckungsmaßnahmen gegen diesen vorgehen. Das kann so weit gehen, dass es für den Inhaber der Hauptkarte zu negativen Einträgen bei den Wirtschaftsauskunfteien (Schufa) kommen kann, die seine Kreditwürdigkeit einschränken. Solange aber Partnerschaften – egal welcher Art – funktionieren ist dies kein Problem. Will man sich aber als Inhaber einer Hauptkarte vor solchen Gefahren schützen, wäre zu überlegen, ob man die Partner Kreditkarte nur für Debitkarten beantragt. Bei einer solchen Karte wäre das Risiko auf das jeweilige Guthaben beschränkt.
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