Die Lastschrift vom Girokonto

Lastschrift Abbuchung vom GirokontoEine Lastschrift wird zum Ausgleich des Kreditkartenkontos verwendet. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was eine Lastschrift ist. Eine Lastschrift ist im Bankwesen ein bargeldloser Zahlungsverkehr und wird vom Empfänger durch ein Lastschriftenverfahren veranlasst. Hierbei stimmt der zahlungspflichtige Kunde schriftlich einer Einzugsermächtigung oder einer Abbuchungsverfahren seitens seines Bankkontos zu.

Die Einzugsermächtigung zum Ausgleich des Kreditkartenkontos

Die Einzugsermächtigung beinhaltet, dass der Empfänger verpflichtet ist, dass zu dem vereinbarten Einzugstermin der angegeben Betrag vom Konto eingezogen wird und kann daher auch keine Mahnspesen in Rechnung stellen. Im Falle einer fehlenden Kontodeckung oder das angegebene Konto existiert nicht mehr oder bei dem angegebenen Konto handelt es sich um ein sogenanntes Sparkonto oder die angegebenen Kundendaten stimmen nicht mit der Einzugsermächtigung überein oder der Einzugsermächtigung wurde widersprochen, dann kann der Empfänger einen Spesenersatz bei dem Kunden geltend machen.

Das Abbuchungsverfahren des Betrages

Hierbei verhält es sich sehr ähnlich wie bei der Einzugsermächtigung mit dem einzigen Unterschied dass die Kontoführende Bank als erste Zahlstelle dient und mit dem beteiligten Kreditinstitut ein Lastschriftenübereinkommen hat. Also liegt dem Empfänger des offenen Betrages keine „Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen vor“. Der Kontoberechtigte erteilt im Voraus seiner Bank eine Generalweisung für das Abbuchungsverfahren. Die kontoführende Bank kann aber die Höhe des Abbuchungsbetrages nicht prüfen. Daher wird der Betrag in der Höhe, die der Empfänger angibt, abgebucht und dem Empfängerkonto gutgeschrieben und gilt als eingelöst. Hierbei gilt auch die zwei Werktagesfrist der Bank um eine Rückbuchung in Anspruch nehmen zu können. Ist diese Frist abgelaufen, kann man die gesetzliche acht Wochen Frist in Anspruch nehmen, um einen Widerspruch einzulegen. Der Abbuchungsauftrag wäre für den Empfänger Kosten günstiger durch den organisatorischen kleineren Aufwand, sowie durch den Taggenauen Buchungseingang der vor allem sich durch die Zinsvorteile auswirkt. Für den Verbraucher wären beide Varianten vom großen Vorteil, da durch die bargeldlose Zahlung eine Überwachung der Fälligkeitstermine wegfällt und sich der Kunde komplett passiv verhalten kann.

Die SEPA – Lastschrift

Die SEPA (Single Euro Payments Area) Lastschrift ermöglicht seit 1. November 2010 eine europaweite einheitliche Zahlungsform die wie die der inländischen Lastschrift gleichkommt. Da die Kosten dafür nicht höher sein dürfen als eine Inlandsüberweisung. Der Zeit nehmen schon 32 Staaten am SEPA teil, darunter befinden sich auch schon Staaten, die den EURO noch nicht als Landeswährung verwenden.

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