Elektronisches Lastschriftverfahren in der Praxis

Im deutschen Handel hat sich bei der Zahlung über Kreditkarten und sonstigen Karten ein Verfahren etabliert, das nicht offiziell geregelt ist. Der Ablauf dabei ist wie folgt. Mit dem Kartenleser wird eine Verbindung mit der Datenbank des Kartenherausgebers hergestellt und geprüft, ob die Karte vielleicht gesperrt ist. Führt die Abfrage zu dem Ergebnis, dass die Karte nicht gesperrt ist, wird ein Zahlungsbeleg ausgedruckt, den der Kunde unterschreiben muss. Rein rechtlich gesehen erteilt der Kunde bei diesem Vorgehen dem Händler die Erlaubnis einmalig den auf dem Zahlungsbeleg ausgedruckten Betrag von seinem Konto einzuziehen. Mit diesem Verfahren spart der Händler zwar Kosten ein, aber er setzt damit zum Teil die Zahlungsgarantie außer Kraft. Denn falls das Konto des Kunden nicht die erforderliche Deckung aufweist, wird die Lastschrift nicht eingelöst und der Händler ist auf Mahnverfahren und wenn diese erfolglos bleiben, auf Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden angewiesen, um zu seinem Geld zu kommen.

Zahlungsausfälle im elektronischen Lastschriftverfahren traten gehäuft auf

Die im vorherigen Abschnitt angesprochenen Risiken sind in der Vergangenheit gehäuft aufgetreten. Weil durch die bekannte Krise die Bonität der Kunden allgemein schlechter geworden ist und gleichzeitig der Missbrauch der Kreditkarten durch Dritte angestiegen ist, mussten sich die Händler Sicherungsmaßnahmen überlegen.

Wie schützen sich die Händler vor den Zahlungsausfällen bei Anwendung des elektronischen Lastschriftverfahrens?

Die Händler haben in Gemeinschaftsaktionen zusammen mit den Netzbetreibern eigene Sicherungsmechanismen aufgebaut. So wurde eine eigene Sperrdatei aufgebaut. Kommt es bei einem Kunden zu einem Lastschriftrückläufer – Fachausdruck für das Nichteinlösen der Lastschrift – werden Kontonummer und Bankleitzahl dieses Kunden in der Sperrdatei gespeichert. Bei der nächsten Abfrage erhält der Händler über seinen Kartenleser die Information, dass diese Karte gesperrt ist. De Kunde kann somit mit seiner Kreditkarte nicht bezahlen. Bezahlt der Kunde seine Rückstände werden diese Eintragungen gelöscht und der Kunde kann wieder mit der Kreditkarte bezahlen.

Wie kann der Händler das Zahlungsausfallrisiko durch das elektronische Lastschriftverfahren beseitigen

Das kann der Händler nur beseitigen, wenn er auf dieses Verfahren verzichtet und sich auf das Electronic Cash System der Banken einlässt. Dieses Verfahren kostet einiges an Geld mehr. Die beim Lesen der Kreditkarte durchzuführende Prüfung endet nicht bei der Frage, ob die Karte gesperrt ist oder nicht. Zusätzlich wird auch noch abgefragt, ob das Konto des Kunden auch die für die anstehende Zahlung notwendige Deckung aufweist. Führt die Prüfung zu dem Ergebnis, dass ausreichende Deckung vorhanden ist, erhält der Händler die Freigabe dieses Betrages – online -von der Bank. Nachdem der Kunde dann seine PIN (Geheimzahl) eingegeben hat, wird das Konto umgehend mit dem Zahlungsbetrag belastet. Diese Buchung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Jeder Händler muss also für sich selbst die Entscheidung treffen, was für ihn im Ergebnis teurer wird: Einzelne Zahlungsausfälle hinzunehmen oder ständig die höheren Gebühren zu bezahlen.

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Bei der DKB Kreditkarte wird das Geld mittels elektronischem Lastschriftverfahren vom Girokonto abgebucht

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