Disagio
Als Disagio wird der Abschlag eines Kredites bezeichnet. Der Kreditnehmer erhält nicht den Nennbetrag des geforderten Darlehens, sondern einen um diesen Abschlag verminderten Betrag. Die Höhe des Disagios wird vom jeweiligen Kreditinstitut vorgegeben und wird als Bearbeitungsgebühr und Vorauszahlung von Zinsen herangezogen. Um die volle Summe des gewünschten Darlehens zu erhalten, muss der Nennbetrag um das Disagio erhöht werden. Das Disagio wird auch dann nicht vermindert bzw. zurück gezahlt, wenn er Kredit vor Ablauf der vereinbarten Zeit voll abbezahlt wird. Dieser Abschlag wird auch bei Ausgabe von Wertpapieren berechnet. Das Gegenteil eines Disagios ist das Agio und bezeichnet den Aufschlag eines Nennwertes.
Zurück zur Übersicht vom Kreditkarten Lexikon
Kreditkartenvergleich.org > Lexikon > Disagio

